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Fachartikel


Nur eine Frage der Dauer?


Hautgefährdungen durch Feuchtarbeit?
Von Dr. Christoph Esser und Dr. Peter Kleesz | aus Akzente 2/1998

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Wenn die Haut bei der Arbeit viel mit Wasser oder anderen Lösemitteln in Kontakt kommt, spricht man von Feuchtarbeit. Feuchtarbeit kann die Haut gefährden und ist seit September 1996 im Gefahrstoffrecht geregelt. Ob in einem Arbeitsbereich Feuchtarbeit vorliegt und Präventionsmaßnahmen durchgeführt werden müssen, hängt danach vor allem von der Zeitdauer ab, in der die Haut feuchtem Milieu ausgesetzt ist, sowie von der Häufigkeit und Intensität der Handreinigung. Eine umfassende Methode zur Beurteilung des Risikos beruflicher Hauterkrankungen?

In Fällen, bei denen Betroffene eine Hauterkrankung in Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit sehen, wird in letzter Zeit immer wieder Naßarbeit oder "feuchtes Milieu" als Ursache für die Entstehung, Verschlimmerung oder das Wiederaufleben von Ekzemen angegeben. Der Kontakt der Haut mit Wasser ist Gegenstand der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 531 "Gefährdung der Haut durch Arbeiten im feuchten Milieu (Feuchtarbeit)". Die TRGS 531 trat im September 1996 in Kraft. Sie formuliert Schutzmaßnahmen, die der Arbeitgeber bei Feuchtarbeit durchführen muß.

Eine Frage der Mischung
Wasser ist das älteste und meistverwendete Reinigungsmittel der Welt. Bei längerem Kontakt der Haut mit Wasser entsteht die sogenannte Waschfrauenhaut. Die sich dabei bildenden Rillen machen sichtbar, daß die Struktur der Oberhaut durch diesen Vorgang gelockert wird. Die Folge: Ihre Funktion, eine Barriere gegen schädigende Einflüsse zu sein, verschlechtert sich. Hautgefährdende Stoffe können somit leichter in die Haut eindringen, wenn sie lange aufgeweicht wird. Natürlich spielt es hierbei eine Rolle, welcher Stoff in die Haut eindringt und in welcher Konzentration er angreift. Es macht also einen Unterschied, ob mit dem Wasser ein Tensid, Lauge oder Säure die Haut angreift.
Die dünne Barriereschicht der Haut kann auch mechanisch geschädigt werden. Ein Beispiel einer mechanischen Schädigung sind die vielen kleinen Verletzungen (Mikrotraumen), die man sich an rauhen Oberflächen oder scharfen Kanten zuziehen kann. Aber auch Metallschwämme sind in der praxis bei der Topfreinigung noch nicht ausgerottet.
Waschfrauenhaut und mechanische Belastung können auch gleichzeitig auftreten. Dabei kann jeder selbst beobachten, wie sich die Haut unter diesen Bedingungen leichter als gewöhnlich abreiben läßt. Eine dadurch verdünnte Barriereschicht bedeutet natürlich eine schlechtere Schutzfunktion.

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Feuchtarbeit - eine Frage der Dauer?
Statistisch mag der erste Eindruck entstehen, daß Hautschädigungen überhäufig mit dem Kontakt mit Wasser zusammenhängen. Es ist jedoch fragwürdig, wenn aus einem solchen statistischen Zusammenhang ein "weil" formuliert wird und ungeachtet der Art der Anwendung Wasser als hautschädigender Stoff in den Vordergrund vor irritierende Substanzen geschoben wird. Der Praktiker weiß, daß Wasser sehr häufig irritierende Substanzen enthält. Das können z. B. Reinigungsmittel sein, aber auch Säuren oder Laugen, die im Wasser verdünnt werden. Und der Praktiker weiß auch, daß es ein gewaltiger Unterschied ist, ob die Haut kurzzeitig reinem Wasser ausgesetzt ist oder einem anderen Lösemittel wie z. B. Aceton oder gar einem Chlorkohlenwasserstoff. Auf diesen wichtigen Unterschied geht die TRGS 531 praktisch nicht ein. Sie kennt lediglich den Begriff der Feuchtarbeit. Sie definiert Feuchtarbeit als Tätigkeiten, bei denen die Beschäftigten
  • einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit, d. h. regelmäßig täglich mehr als ca. 1/4 der Schichtdauer (ca. 2 Stunden) mit den Händen Arbeiten im feuchten Milieu ausführen oder
  • einen entsprechenden Zeitraum feuchtigkeitsdichte Schutzhandschuhe tragen oder
  • häufig bzw. intensiv ihre Hände reinigen müssen.
    Wobei häufig etwa 20mal pro Tag ist und bei intensiver Handreinigung entsprechend weniger.

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