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Hautprobleme bei der Arbeit – Was tun?



Nicht alles was juckt ist eine Allergie
| Bild: | Die weit verbreitete Meinung, dass beruflich ausgelöste Hauterkrankungen meistens allergisch bedingt seien, ist so nicht richtig. Etwa 80% dieser Hauterscheinungen sind auf ein Missverhältnis zwischen den die Haut angreifenden Einflüssen, wie zum Beispiel chemische und mechanische Einflüsse oder dauernde Hautfeuchte, und den Reparaturvorgängen in der Haut selbst. Man bezeichnet dies als Abnutzungsdermatose . Nur ungefähr 20% der arbeitsbedingten Hauterkrankungen sind allergisch bedingt, das heißt nach einer Sensibilisierung auf einen oder mehrere Stoffe. Typischerweise treten dann die Hauterscheinungen an den jeweiligen Kontaktstellen auf. Sobald kein Kontakt mit dem jeweiligen Stoff mehr besteht, heilt die Haut relativ schnell wieder ab.

Diese typische Rötung am Ohr ist auf eine Sensibilisierung auf Bestandteile in einem Ohrring zurückzuführen. Es kam dann zu einer juckenden Rötung, die nach Abnahme des Ohrschmuckes bald wieder zurückgegangen ist.

Was tun?
Wenn es bei Ihnen oder in Ihrem Betrieb zu Hautproblemen gekommen ist, sollte zunächst überprüft werden, welche Hautbelastungen oder Arbeitsstoffkontakte am Arbeitsplatz vorkommen. Man nennt dies Gefährdungsbeurteilung . Diese Hautbelastungen sollten durch die üblichen Arbeitsschutzmaßnahmen soweit irgend möglich verringert werden. Diese sind in folgender Reihenfolge vorzunehmen:

> S

Stoffersatz

> T

technische Maßnahmen

> O

organisatorische Maßnahmen

> P Persönliche Schutzeinrichtung


Des Weiteren sollte ein Hautschutzplan erstellt werden. Hierzu ist gegebenen Falls betriebsärztliche oder sicherheitstechnische Hilfe einzuholen. Ist durch diese Maßnahmen keine Abheilung zu erreichen, sollten Sie sich an Ihren Betriebsarzt wenden oder einen Hautarzt aufsuchen. Hierbei ist es sehr wichtig, dass dieser von Ihnen ausführliche Information erhält, welche Tätigkeiten Sie am Arbeitsplatz verrichten und mit welchen hautgefährdenden Stoffen Sie umgehen. Sieht der Hautarzt einen Zusammenhang zwischen der Hauterkrankung und der beruflichen Tätigkeit, wird er einen Hautarztbericht an die zuständige Berufsgenossenschaft übermitteln. Von nun an steuert diese das weitere Verfahren. Für Versicherte der BGN reicht das von der Beauftragung des Hautarztes die weitere Behandlung vorzunehmen, über das Angebot der Beratung vor Ort in Ihrem Betrieb bis zur Einladung zu Hautschutzseminaren oder in unsere Sprechstunde. Dies sind natürlich nur Angebote, die Sie freiwillig wahrnehmen können. Selbstverständlich unterliegen alle Ärzte in der BGN, wie jeder Arzt, der ärztlichen Schweigepflicht. Generell gilt es beim Auftreten von Hautekzemen rasch zu handeln. Während sich die Hautveränderungen zu Beginn oft recht schnell und mit einfachen Mitteln erfolgreich behandeln lassen, neigen sie bei längerem Verlauf zur „Chronifizierung“, das heißt die Hauterkrankung besteht dann trotz weitgehender Ausschaltung der schädigenden Ursache weiter fort.

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