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Persönliche Schutzausrüstungen


Ausrüstungen, die vom Arbeitnehmer getragen werden müssen, um sich gegen Gesundheitsschäden bei der Arbeit zu schützen. Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) werden erst dann verwendet, wenn technische und organisatorische Maßnahmen der Gefahrenabwehr nicht ausreichen oder nicht möglich sind.

Die wichtigsten Schutzausrüstungen sind:
  • Schutzhelme
  • Schutzbrillen, Visiere
  • Gehörschutzmittel
  • Atemschutzgeräte (Filter, Frischluftgeräte)
  • Schutzhandschuhe
  • Sicherheitsschuhe, Schutzschuhe
  • Warnkleidung, Schutzanzüge, Winterschutzkleidung.

Bevor PSA eingesetzt werden, ermittelt der Unternehmer die Gefährdungen. Bei Bedarf muss er die jeweils geeignete PSA zur Verfügung stellen und in ordnungsgemäßem Zustand halten. Die Beschäftigten müssen die PSA dann tragen, wenn dies an gefahrgeneigten Arbeitsplätzen vorgeschrieben ist (z. B. Helm- und Sicherheitsschuhpflicht auf dem Bau oder bei allen Transportarbeiten, Gesichtsschutz beim Umgang mit Säuren, Laugen, beim Schweißen und Trennen, Schleifen, Fräsen, Bohren).
Die meisten PSA bedürfen, ehe sie in den Handel gebracht werden dürfen, einer Baumusterprüfung durch eine anerkannte Prüfstelle. Bei erfolgreicher Prüfung wird die PSA mit der CE-Kennzeichnung und ggf. zusätzlich mit dem GS-Zeichen versehen. Wichtig ist die Förderung der Motivation der Beschäftigten, die persönlichen Schutzausrüstungen auch zu tragen. Dies wird gefördert, wenn die Beschäftigten oder deren Vertreter (Betriebsrat, Sicherheitsbeauftragter) in den Beschaffungsprozess einbezogen werden.

(aus Lexikon Arbeit und Gesundheit)
Seiten-ID: 8523.9
Letzte Änderung: 20.06.2007